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Vergütung
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Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten

  • üben einen hauptberuflichen Dienst in der katholischen Kirche aus
  • verfügen über eine fachliche Qualifikation durch das Studium "Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit" oder ähnliche Ausbildungswege
  • haben zusätzlich eine zweijährige Berufseinführung nach diözesanen Vorgaben durchlaufen und dabei persönliche, theologische, spirituelle und praktische Kompetenzen entwickelt und vertieft
  • arbeiten gemeinsam mit Priestern, anderen hauptamtlichen Mitarbeiter/innen sowie Ehrenamtlichen verantwortlich in der Pastoral am Aufbau lebendiger Gemeinden und Gemeinschaften
  • erfüllen vielfältige Aufgaben in den Grunddiensten Verkündigung, Diakonie und Liturgie
  • tragen mit ihren Charismen und Kompetenzen dazu bei, den Auftrag der Kirche in den verschiedensten Lebensbereichen wirksam werden zu lassen
  • bilden sich regelmäßig fort, um den Aufgaben des Berufes und den Anforderungen der Zeit zu entsprechen

Beauftragung durch den Bischof

  • Gemeindereferenten und Gemeindereferentinnen wirken in der Seelsorge und Pastoral auf der sakramentalen Grundlage ihrer Taufe und Firmung. Für ihren besonderen Dienst werden sie durch den Diözesanbischof feierlich beauftragt und gesandt. 

Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten haben vielfältige Aufgaben:

  • Sie erschließen den christlichen Glauben für die Menschen von heute
  • Sie fördern die Mitverantwortung aller Getauften für eine lebendige Kirche, qualifizieren Ehrenamtliche für verschiedene Aufgaben und Dienste in der Kirche und unterstützen sie in ihrem Engagement
  • Sie begleiten Menschen in Lebens- und Glaubensfragen
  • Sie vernetzen verschiedene Aktionen und Gruppierungen und geben Impulse für die Öffentlichkeitsarbeit
  • Sie unterstützen weltkirchliches Engagement und fördern Zusammenarbeit in der Ökumene
  • Sie setzen sich für Menschen in besonderen Lebenssituationen ein und kooperieren mit verschiedenen Einrichtungen im Bereich der Caritas und des Sozialwesens in nicht-kirchlicher Trägerschaft
  • Sie erteilen Religionsunterricht an Grund-, Mittel- und Förderschulen

 

Einsatz

  • Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten sind in der Diözese Regensburg sowohl in Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften als auch in Dekanaten oder an sog. kategorialen Stellen (z. B. Krankenhausseelsorge, Jugendseelsorge, Betriebsseelsorge, Verbandsarbeit etc.) eingesetzt.

Mehr

zum Beruf des Gemeindereferenten/ der Gemeindereferentin (theologische Grundlagen, Voraussetzungen für den Dienst, Aufgabenfelder usw.) erfahren Sie u. a. in den Rahmenstatuten und –ordnungen für Gemeinde- und Pastoralreferent/innen bzw. in der Dienstordnung für Gemeindereferent/innen in den bayerischen (Erz-)Diözesen oder bei der Ausbildungsleitung.

Vergütung

Die Vergütung erfolgt nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayrischen Diözesen (ABD). Das ABD regelt das gesamte Vertragsrecht der Mitarbeiter/innen der römisch-katholischen Kirche in Bayern und lehnt sich an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) an.












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