Fortbildung
Das II. Vaticanum formuliert als Aufgabe und Pflicht der Kirche, „nach den Zeichen der Zeit zu forschen und sie im Licht des Evangeliums zu deuten. So kann sie dann in einer jeweils einer Generation angemessenen Weise auf die bleibenden Fragen der Menschen nach dem Sinn des gegenwärtigen und des zukünftigen Lebens und nach dem Verhältnis beider zueinander Antwort geben.“ (GS 4)
Immer komplexer werdende Situationen stellen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pastoralen Dienst hohe Anforderungen; sie verlangen persönliche Identität, spirituelle Verwurzelung und theologische und pastorale Kompetenz. Die berufliche Qualifikation der pastoralen Dienste ist eine unerlässliche Voraussetzung für das pastorale Handeln der Kirche. Das Hauptanliegen der Fortbildung ist die Vertiefung der eigenen Berufung und die Weiterentwicklung der beruflichen Fachkenntnis.
Fortbildung ist geprägt durch die Dimensionen
- des geistlichen Lebens und der menschlichen Reifung
- der theologischen Bildung
- und der pastoralen Befähigung
Theologische Angebote dienen dem Prozess der Identifikation mit dem Evangelium Jesu Christi und mit seiner Kirche und unterstützen die Verwurzelung in einer christlichen Tradition.
Pastoral-praktische Angebote fördern Fähigkeiten, zielorientiert und methodisch angemessen den pastoralen Dienst ausüben zu können.
Persönlichkeitsfördernde Angebote bieten die Chance, eigene Stärken und Grenzen wahrzunehmen und Wege einer Weiterentwicklung zu suchen.
Alle drei Dimensionen stehen in Beziehung zueinander, so dass Arbeiten, Lernen, Leben und Glauben in diesem Gefüge als Prozess zu verstehen sind mit dem Ziel eines der Entwicklung angemessenen und kompetenten Handelns. Sie orientieren sich darüber hinaus an der Erweiterung der Sozial-, Fach- und Methodenkompetenz.
Der grundlegende Ansatz der Fortbildung ist die Analyse und Reflexion der eigenen seelsorglichen Praxis. Aufgabenschwerpunkte sind die Beobachtung der Weiterentwicklung theologischer Fragestellungen und die Vermittlung neuer Erkenntnisse.
Die berufsbegleitende Fortbildung ist Bestandteil des pastoralen Dienstes. Sie umfasst die dritte Bildungsphase und gehört damit zur Dienstpflicht der Pastoralreferenten/-innen und Gemeindereferenten/-innen nach Abschluss der Zweiten Dienstprüfung sowie für Pastoralassistenten/-innen nach Beendigung der Seminarzeit. Die auf dieser Homepage aufgeführten diözesanen und überdiözesanen Angebote wollen einladen, dieser Pflicht gerne nachzukommen.