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Rahmenbedingungen der geistlichen Begleitung

Arbeitszeitbefreiung

Jedem Mitarbeiter / jeder Mitarbeiterin im pastoralen Dienst stehen nach Abschluss der Berufseinführung (Zweite Dienstprüfung) jährlich insgesamt 10 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche) und 12 Arbeitstage (bei 6-Tage-Woche) Freistellung für Fortbildung und geistliche Angebote (in zeitlicher Absprache mit dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten) zu.

Einladung und Anmeldung

An die im Jahresprogramm vorgestellten Angebote erinnern wir dich in regelmäßigen Abständen in unserem Newsletter, den wir dir per Mail zuschicken. Wir bitten dich, die angegebenen Anmeldfristen zu beachten.

Kosten

Besinnungstage werden mit einem Tagegeld in Höhe von 6 Euro und der Erstattung der Fahrtkosten bezuschusst.
Bei Angeboten mit Übernachtung sind die tatsächlichen Kosten angegeben, die sich um den Zuschuss der Diözese (in der Regel 25 Euro / Tag) verringern.

Einzel- und Gruppenbegleitung

Die Anfahrt und die Zeit der Begleitung werden als Arbeitszeit anerkannt. Zuschüsse oder Fahrtkostenerstattung werden nicht gewährt.

Angebote außerhalb dieses Programms

Für Veranstaltungen außerhalb des vorliegenden Programms ist bei Vanessa Feiler, Sekretariat Pastorales Personal, Bischöfliches Ordinariat schriftlich Freistellung zu beantragen. Zuschüsse oder Fahrtkostenerstattung werden nicht gewährt.

 

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